Allgemeine Geschäftsbedingungen

der podbim e.U., Ing. Andreas Huemer MSc, MBA, Gartenstrasse 7, 5274 Burgkirchen (nachfolgend „Auftragnehmer“).

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers bzw. durch Unterfertigung des vom Auftragnehmer gelegten Angebotes zustande.

2. Umfang der Beratungsleistungen / Vertretung

Der Umfang des jeweiligen Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten auch Dritter zu bedienen. Er hat dabei für deren Verschulden wie für eigenes einzustehen. Der Auftragnehmer ist zur Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vollmacht berechtigt.

3. Auskunftspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung und Erfüllung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über alle Vorgänge und Umstände informieren, die für die Durchführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind.

4. Wahrung der Unabhängigkeit

Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Sie werden alles unterlassen, was die Unabhängigkeit des Auftragnehmers oder seiner Mitarbeiter beeinträchtigen könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote zur Anstellung oder zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über seine Tätigkeit dem Auftraggeber in geeigneter Form zu berichten. Zwischenberichte erfolgen mündlich, der Schlussbericht wird grundsätzlich schriftlich erstattet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Berichterstattung auch mündliche Stellungnahmen abzugeben.

6. Schutz des geistigen Eigentums

Alle Berichte, Konzepte, Empfehlungen und sonstigen Ergebnisse der Beratungsleistungen des Auftragnehmers sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Die Nutzung durch den Auftraggeber ist auf den vertraglich vereinbarten Zweck beschränkt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

7. Gewährleistung

Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, Leistungen innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu verbessern bzw. zu ergänzen, sofern die gerügten Mängel berechtigt sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Leistungserbringung. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt.

8. Haftung / Schadenersatz

Der Auftragnehmer haftet für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntwerden des Schadens gerichtlich geltend gemacht werden.

9. Verschwiegenheit / Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Mitarbeiter und Dritte, die der Auftragnehmer zur Auftragserfüllung heranzieht. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

10. Honorar

Das Honorar richtet sich nach der jeweils getroffenen Vereinbarung. Falls der Auftraggeber den erteilten Auftrag vor Fertigstellung der vereinbarten Leistung vorzeitig beendet, hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abgeltung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des für den nicht erbrachten Leistungsteil vereinbarten Honorars. Reisekosten und sonstige Auslagen werden gesondert in Rechnung gestellt.

11. Elektronische Rechnungslegung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich mit der elektronischen Rechnungslegung einverstanden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart.

12. Vertragsdauer

Der Vertrag endet mit Erfüllung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse können von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, zunächst ein Mediationsverfahren gemäß den Bestimmungen des österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetzes (ZivMediatG) durchzuführen. Sollte eine gütliche Einigung nicht erzielt werden, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers ausschließlich zuständig.